Seit dem 20. Juli 2021 gilt die bundeseinheitlich vorgeschriebene Berufs-Haftpflichtversicherung für freiberufliche Ärzte. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen betragen 3 bzw. 5 Mio. Euro (je nach Konstellation).
Mit unseren auf Ärzt:innen, Apotheker:innen und Heilberufe abgestimmten Versicherungskonzepten, sind Sie wir Ihre Top-Anlaufstelle. Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile!
Ihre Praxis-"Hausratversicherung"
Bis ihre Praxis wieder voll funkionabel ist, sichern wir Sie ab.
Elektronische Geräte wie Mikroskope, Röntengeräte, Drucker uvm. werden von uns versichert
Auch in der Digitale Welt lauen Gefahren. Wir sichern Sie gegen diese ab.
Behörden können Ihre Praxis zum Schutz der Allgemeinheit schließen, wenn z.B. auch nur der geringste Verdacht besteht, dass sich in Ihrer Praxis Krankheitserreger befinden. Dies verursacht hohe Kosten, welche Sie mit einer Betriebsschließungsversicherung abdecken können.
Wir versichern alle Ihre elektronischen Anlagen. Von Medizintechnik bis Bürotechnik.
Auch abgesichert sind: Überspannungen duch Blitzeinschläge, Diebstahl, Ungeschicklichkeit uvm.
Eine pauschale Versicherungssumme wir pro Gerätegruppe angelegt.
Sie müssen mit Ihrer Praxis immer verfügbar sein - daher ist ein gutes IT-System sehr wichtig. Fällt dieses durch einen Cyber-Angriff aus, entstehen auch Kosten für die Bereinigung des Systems sowie der Wiederherstellung von Daten. Auch ihr entgangener Gewinn kann so mit abgesichert werden.
Werden Patientendaten gestohlen, greift die Cyber-Versicherung und hilft Ihnen gesetzeskonform zu handeln.
Schadenersatzansprüche aus der eigenen Tasche zahlen? Nicht mit uns!
Ärzt:innen müssen die besonderen Versorgungsansprüche berücksichtigen.
Die höheren Gefahren von Ärzt:innen berücksichtigt unsere BU.
Bei Schadenersatzansprüchen aus medizinischer Tätigkeit haften Sie - insbesondere in Bezug auf Patient:innen.
Daher ist ein umfangreicher Versicherungsschutz extrem wichtig - wir versichern Sie mit 3 Mio. €, 5 Mio. €, 7,5 Mio. € oder 10 Mio. €, welche immer pauschal für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden gelten.
Bei Ärzt:innen und Heilberufen ist u.A. folgendes mitversichert:
Sie erhalten umfangreichere Versicherungsschutz für: